Kristallklare Bergseen, malerische Täler, kulturreiche Städtchen und Campingplätze mitten in der Natur: Aus gutem Grund zieht es viele Wohnmobil-Urlauber immer wieder in die Schweiz. Wer mit dem Wohnmobil auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, kommt aber an einem Thema nicht vorbei: der Maut. In diesem Beitrag haben wir für Sie daher alle Infos rund um die Maut in der Schweiz für Wohnmobile zusammengestellt.
Maut für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen
Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen – dazu zählen auch Wohnmobile – benötigen eine Vignette, um die Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen der Schweiz nutzen zu dürfen. Wichtig zu wissen: Erhältlich ist die Vignette ausschließlich als Jahresvignette (Gültigkeit 14 Monate: 1. Dezember bis 31. Januar) zu einem Preis von 40 Schweizer Franken (CHF). Eine günstigere Option für einen kürzeren Zeitraum gibt es nicht. Wer ohne Vignette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld (200 Franken) rechnen. Hinzu kommen die Anschaffungskosten für den Kauf einer Vignette.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Wohnmobil in der Schweiz mieten, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass es bereits mit einer Vignette ausgestattet ist. Abhängig vom jeweiligen Anbieter müssen Sie sich gegebenenfalls selbst um die Anschaffung einer Vignette kümmern.
Vignette kaufen: Diese Möglichkeiten gibt es
Die Vignette für die Autobahn-Maut in der Schweiz können Sie in zwei Varianten kaufen:
- Klebevignette: Die Klebevignette können Sie von Deutschland aus bequem über diverse Online-Shops (z.B. den ADAC) erwerben. Alternativ ist auch ein Kauf in Grenznähe (z.B. an Tankstellen) möglich. Angebracht wird die Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe (z.B. oben links) – und zwar so, dass sie das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt.
- E-Vignette: Seit einigen Jahren kann die Vignette auch in digitaler Form erworben werden. Über das Via Portal können Sie die E-Vignette ganz einfach online kaufen. Hierfür sind lediglich Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Nummernschild (Kontrollschild) anzugeben. Durch die elektronische Verknüpfung des Nummernschilds mit der Vignette benötigen Sie keinen physischen Aufkleber mehr.
In puncto Gültigkeit und Kosten gibt es keine Unterschiede zwischen Klebe- und E-Vignette. Wichtig: Da Vignetten stets an ein Fahrzeug/Kontrollschild gebunden sind, dürfen diese nicht weitergeben werden. Abgekratzte, „gebrauchte Vignetten“, die im Netz ab und an angeboten werden, sind nicht zulässig.
Maut für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Wohnmobile, die über 3,5 Tonnen wiegen, müssen für sämtliche Straßen (nicht nur für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen/Autostraßen) die sogenannte Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Fahren Sie ein schweres Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 t, kommen Sie um die Abgabe daher nicht herum. Sie wird auch dann fällig, wenn Sie lediglich über die Landstraße einen Campingplatz in Grenznähe ansteuern.
Fallen Sie mit Ihrem Fahrzeug unter die Schwerverkehrsabgabe ist der Kauf einer Vignette nicht mehr erforderlich.
Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe
Im Gegensatz zur Klebevignette müssen Sie die Schwerverkehrsabgabe vor der Abreise bezahlen. Eine Bezahlung an den Grenzübergängen ist nicht mehr möglich. Die konkrete Höhe der Abgabe hängt neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch von den Emissionen des Fahrzeugs sowie der Aufenthaltsdauer ab. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen beträgt sie für einen Aufenthalt von einem Monat maximal 58,50 CHF, die Mindestabgabe liegt bei 25,00 CHF.
Wie die E-Vignette wird auch die Schwerverkehrsabgabe über das Via Portal gekauft. Im PSVA-Ticket-Konfigurator sind neben der Fahrzeugart (Wohnmobil) das Kontrollschild sowie die Laufzeit des Tickets anzugeben.
Mautgebühren für Tunnel
Neben der Vignette bzw. der Schwerverkehrsabgabe können weitere Mautgebühren für Tunnel fällig werden. Sondermautpflichtig sind etwa der Grosse St. Bernhard Straßentunnel sowie der Munt-La-Schera Straßentunnel. Beide Tunnel verbinden die Schweiz mit Italien – und sind damit vor allem für Wohnmobil-Reisende interessant, die auf ihrer Tour auch nach Italien wollen.
- Grosser-St.-Bernhard-Tunnel: Um den knapp 5,8 Kilometer langen Tunnel nutzen zu dürfen, werden für Wohnmobile derzeit 48,50 CHF (einfache Fahrt) fällig.
- Munt-la-Schera-Tunnel: Auch für die Nutzung des 3,5 Kilometer langen Munt-la-Schera-Tunnels wird eine Sondermaut fällig. In den Sommermonaten sind die Preise günstiger als im Winter.
Gut zu wissen: Neben den beiden Tunneln sind auch viele Alpen-Passstraßen sondermautpflichtig.
Autoverladung: Autozüge mit dem Wohnmobil nutzen?
Mautgebühren sind nicht die einzigen Kosten, die auf Sie zukommen können, wenn Sie mit dem Wohnmobil in der Schweiz unterwegs sind. Im Rahmen der Autoverladung etwa können Sie Zugstrecken durch Tunnel oder über Bergpässe nutzen. Dabei parken Sie auf speziellen Verladewagen. Vielerorts ist das auch mit dem Wohnmobil möglich (auf Größenbeschränkungen achten). Die meisten dieser Autozüge können vor Ort bezahlt werden. Häufig können Tickets jedoch auch im Vorfeld erworben werden.
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